Meine Antwort: besser als nichts. Das war dann aber schon! Eine Patientenverfügung auf einem Formblatt reicht nur dazu, das eigene schlechte Gewissen zu beruhigen. Man hat ja was gemacht! Im Ernstfall kann Sie unbrauchbar sein.

Im Ernstfall kann der behandelnde Arzt den Inhalt der Patientenverfügung zurückweisen, weil er Bedenken hat, ob sich der Ersteller der Verfügung “in guten Zeiten“ tatsächlich ernsthaft mit dem Inhalt seiner Patientenverfügung auseinandergesetzt hat.
Bei einem Formular dürfte dies regelmäßig nicht der Fall sein.
Je konkreter der Wille geäußert wird, desto stärker bindet er später die Beteiligten. Deshalb ist dringend davon abzuraten, eine Patientenverfügung auf Grundlage eines Vordrucks/Formblatts zu erstellen, die in großer Zahl durch das Internet geistern oder bei Arzt, Krankenhaus oder karitativen Einrichtungen ausliegen und in denen lediglich noch die persönlichen Angaben und die eigene Unterschrift zu ergänzen sind.
Das Bundesjustizministerium warnt deshalb wie folgt:
“Gerade wegen der Vielzahl an Mustern und Formularen für Patientenverfügungen, die es in der Praxis gibt, sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, welches Muster sie verwenden können und ob überhaupt die Verwendung eines Musters sinnvoll ist. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugun- gen der Bürgerinnen und Bürger sind, können auch die individuellen Entscheidungen des Einzelnen sein, die sich daraus ergeben und die dann ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung finden. Deshalb kann es kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre.”
Es geht um lebenswichtigen Entscheidungen. Bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Bei meiner Patientenverfügung ist dies durch die Begleitung mit erklärenden Texten unserer Juristen und mir selbst an den entsprechenden Stellen gewährleistet.