Sinn und Zweck der Patientenverfügung ist es, Ihrem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Krankheit, Unfall oder Demenz kann jeden sehr schnell treffen. Und zwar nicht nur im hohen Alter. Oder meinen Sie, Michael Schumacher hätte gedacht, dass sich sein Leben an dem Tag grundlegend verändern wird, nachdem er sich morgens die Skier angezogen hat? Durch eine solche Situation wird der Betreffende handlungs- und entscheidungsunfähig. Selten sind jedoch diese Bereiche von Krankheit, Unfall und Demenz rechtlich geregelt. Viele Patientenverfügungen, die auf Formularen erstellt wurden, sind unwirksam.
Eine rechtswirksame Patientenverfügung, die den höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht, schafft Abhilfe: alle, die sich um Ihre Gesundheit zu kümmern haben, lesen schwarz auf weiß, was Ihre Vorstellungen für diese Situation gewesen wären.
Wie sich das in der Praxis auswirkt, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber zusammengestellt.
Jeder Heileingriff eines Arztes stellt grundsätzlich rechtlich eine Körperverletzung dar. Der Arzt macht sich strafbar. Seine Behandlung ist nur gerechtfertigt, wenn der Betroffene in die Behandlung einwilligt. Ist der Patient jedoch handlungsunfähig, muss der Arzt den mutmaßlichen Willen des Betroffenen erforschen.
Ist der Betroffene jedoch nicht mehr ansprechbar beziehungsweise kann er keinen eigenen Willen mehr bilden, kann der Arzt die erforderliche Einwilligung in die Behandlung nicht mehr einholen.
Wenn also sich jemand ohnehin im Endzustand einer unheilbar, tödlich verlaufenden Krankheit befindet und erleidet in diesem Zustand einen Herzstillstand, ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, seinen Patienten zu reanimieren und gegebenenfalls mit Gerätemedizin weiter am Leben zu halten.
Dies entspricht aber unter Umständen nicht mehr dem tatsächlichen Willen des Patienten.
Allerdings steckt der behandelnde Arzt in dem Dilemma, dass er den Patienten selbst nicht mehr fragen kann, ob er mit einer lebensverlängernden Behandlung einverstanden ist. entscheidungsunfähig. In einer Patientenverfügung regeln Sie ganz genau, was Sie in dieser Situation wünschen würden, wenn der Arzt Sie noch fragen könnte. Eine große Hilfe also für Sie und den behandelnden Arzt!